IST | Ivestmentstiftung für Personalvorsorge

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AHV-Ausgleichskasse

Öffentlich-rechtliche Institution des Bundes, der Kantone oder eines schweizerischen Berufsverbandes, der u.a. die Durchführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Festsetzung und Auszahlung der diesbezüglichen Beiträge und Renten sowie die Führung individueller Konti obliegt.

AHV-Lohn

Siehe: Lohn

Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV

Obligatorische staatliche Versicherung zur zukünftigen Abdeckung des Existenzbedarfs, welche die gesamte Bevölkerung der Schweiz dem Vorsorgeschutz für die Risiken Alter und Tod unterstellt.

Altersguthaben, berufliche Vorsorge

Das jeweils vorhandene Altersguthaben setzt sich zusammen aus:
  • den individuellen Altersgutschriften (Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeiträge).
  • den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen
  • Allfällige Einlagen sowie den auf diesen Beträgen vergüteten Zinsen.
Für die Höhe des Altersguthabens nach den Mindestvorschriften des BVG sind ausschliesslich Altersgutschriften und Einlagen gemäss den Mindestvorschriften des BVG sowie deren Verzinsung mit dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz von 2.5% (Stand 1.1.2005) massgebend.


Altersgutschriften, berufliche Vorsorge

Die Altersgutschriften sind jener Teil des Vorsorgeaufwandes, welcher angespart wird (= Sparbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
Die Höhe der Altersgutschriften ist im Reglement jeder Vorsorgeeinrichtung festgelegt und berechnet sich grundsätzlich in Prozenten des versicherten Lohnes. Die Altersgutschriften gemäss BVG werden in Prozenten des koordinierten Lohnes jährlich berechnet. Dabei gelten folgende Ansätze:

Altersjahr
Höhe Altersgutschrift
25–34  
7%
35–44  
10%
45–54  
15%
55–65  
18%


Altersgutschriftenprimat

Siehe: Primat, berufliche Vorsorge

Alterskapital, berufliche Vorsorge

Sieht das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung als Altersleistung ein Alterskapital vor, so wird dieses fällig, wenn die versicherte Person das Pensionsalter erreicht. Anspruch auf das Alterskapital hat die versicherte Person. Die Höhe des Alterskapitals entspricht grundsätzlich dem im Pensionsalter vorhandenen Altersguthaben.

Altersrente, berufliche Vorsorge

Sieht das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung als Altersleistung eine Altersrente vor, so wird diese fällig, wenn die versicherte Person das Pensionsalter erreicht. Anspruch auf die Altersrente hat die versicherte Person. Die Höhe der Altersrente richtet sich grundsätzlich nach dem für die versicherte Person im Pensionsalter vorhandenen Altersguthaben und dem in diesem Zeitpunkt gültigen Umwandlungssatz. Für die Höhe der Altersrente nach den Mindestvorschriften des BVG ist ausschliesslich das Altersguthaben nach den Mindestvorschriften des BVG zu berücksichtigen.

Anlagestiftung

eine Anlagestiftung  ist eine der Bundesaufsicht (BSV) unterstellte, steuerbefreite Stiftung, die Kapitalien treuhänderisch anlegen. Einer Anlagestiftung können sich nur Vorsorgeeinrichtungen mit Domizil Schweiz anschliessen. Eine Anlagestiftung kann mehrere Anlagegruppen führen.

Anlagewährungen

Währungen, in denen ein Anlagefonds seine Anlagen tätigt. Nicht zu verwechseln mit der Referenzwährung und der Rechnungswährung.

Anschlussvereinbarung

Siehe: Anschlussvertrag, berufliche Vorsorge

Anschlussvertrag, berufliche Vorsorge

Hat ein Arbeitgeber keine eigene Vorsorgeeinrichtung errichtet, so schliesst er sich mit einem Anschlussvertrag einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung zur Durchführung der beruflichen Vorsorge an. Der Anschlussvertrag umschreibt die gegenseitigen Rechte und Pflichten und regelt u.a. Dauer, Kündigung und Auflösungsmodalitäten des Vertrages.

Asset Allocation

Als Asset Allocation wird die Verteilung eines Vermögens auf die verschiedenen Anlagekategorien wie Aktien, Obligationen, Geldmarktpapiere usw. bezeichnet. Zusätzliche Aufteilung nach Branchen sowie geographischen und währungsmässigen Kriterien sind möglich.

Auffangeinrichtung

Die Auffangeinrichtung ist eine gesamtschweizerische Vorsorgestiftung. Sie ist gemäss BVG verpflichtet:
  • Arbeitgeber anzuschliessen, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen
  • Arbeitgeber auf deren Begehren anzuschliessen
  • Personen als freiwillige Versicherte aufzunehmen
  • die BVG-Leistungen auszurichten, wenn sich der Arbeitgeber keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen hat
  • Freizügigkeitskonten zu führen, wenn eine versicherte Person, die nicht in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintritt, innerhalb von zwei Jahren der sorgeeinrichtung nicht mitteilt, in welcher zulässigen Form sie den Vorsorgeschutz erhalten will
  • die Arbeitslosenversicherung anzuschliessen und für die von dieser Versicherung gemeldeten Bezüger von Taggeldern die obligatorische Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität durchzuführen
Die Auffangeinrichtung führt regionale Zweigstellen.


Aufsicht, Vorsorgeeinrichtungen

Die Vorsorgeeinrichtungen werden grundsätzlich von der Aufsichtsbehörde jenes Kantons beaufsichtigt, in welchem sie ihren Sitz haben. Unter Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung fallen jene Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter. Vorsorgeeinrichtungen, welche an der Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge teilnehmen, müssen sich zudem in das Register für die berufliche Vorsorge ihrer Aufsichtsbehörde eintragen lassen. Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Ausgabepreis

Kurs, zu dem Anleger neue Fondsanteile kaufen können. Der Ausgabepreis wird von der Fondsleitung aufgrund des Inventarwertes festgesetzt. Er entspricht dem Nettoinventarwert der Anteile zusätzlich der Ausgabekommission sowie einen Vertriebsaufschlag. Publiziert werden die Nettoinventarwerte. Anderer Ausdruck: Emissionspreis.

Austritt, berufliche Vorsorge

Austritt ist das vorzeitige Ausscheiden aus dem versicherten Personenkreis einer Vorsorgeeinrichtung, ohne dass ein Vorsorgefall eingetreten ist. Für die Risiken Tod und Invalidität bleibt der Arbeitnehmer während eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung versichert. Beginnt ein Arbeitnehmer vor Ablauf eines Monats ein neues Arbeitsverhältnis, so ist die neue Vorsorgeeinrichtung zuständig.
Siehe: Freizügigkeitsfall


Veranstaltungen

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IST INSIGHT
21. Juni 2012
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Publikation

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Monatsbericht April 2012
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